Neben der Mehrwertsteuer in Höhe von 5%, die seit 2018 in Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten von lokalen Unternehmen abgeführt werden muss, wird ab 1. Juni 2023 eine Körperschaftsteuer in Höhe von 9% von Unternehmen erhoben, die ihre Gewinne in den Vereinigten Arabischen Emiraten erzielen.
Die Körperschaftsteuer in Dubai betrifft lediglich Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen an Kunden - egal ob Residents oder Touristen - in Dubai oder den Vereinigten Arabischen Emiraten verkaufen.
Beispielsweise Restaurants, Autovermietungen, Frisöre & Co sind verpflichtet, neben der 5% Mehrwertsteuer auch eine Körperschaftsteuer in Höhe von 9% zu bezahlen.
Der Gewinnfreibetrag liegt bei 375.000 AED (ca. 95.000€) pro Kalenderjahr.
Unternehmen, die hauptsächlich Kunden ausserhalb von Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten bedienen sind weiterhin von jeglichen Steuern befreit.
Durch die Einführung der Kapitalertragsteuer in Höhe von 9% in Dubai und den gesamten Vereinigten Arabischen Emiraten bleibt die Einkommensteuer jedoch unberührt. Einkommen aus Angestelltenverhältnissen bleiben weiterhin steuerfrei.
Klarerweise sind auch Gehaltskosten steuerlich absetzbar. Als geschäftsführender Gesellschafter ist es somit möglich, sein Gehalt steuerlich geltend zu machen, um die Steuerlast des Unternehmens zu senken.
Trotz der 9% Körperschaftsteuer für Gewinne, die in Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten erwirtschaftet werden, ist die Steuerersparnis im Vergleich zu europäischen Hochsteuerländern wie Österreich & Deutschland immens. Darüber hinaus erlebt die Wirtschaft im mittleren Osten ein enormes Wachstum, weshalb eine Expansion oder Verlegung des Geschäftsbetriebes für viele Unternehmer sinnvoll ist.
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